Jahresabschlussprüfungen sollen Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung mit hinreichender Sicherheit feststellen. Mit uns blicken Sie darüber hinaus nach vorne, um Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu erkennen.
Die Haupttätigkeit des Wirtschaftsprüfers ist die Funktion als Jahresabschlussprüfer von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften, die der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfung unterliegen.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung ihrer Jahresabschlüsse unterliegen, jedoch trotzdem ihre Abschlüsse auf freiwilliger Basis prüfen lassen, soweit sie Bedarf an testierten Bilanzen bzw. Jahresabschlüssen zur eigenen Sicherheit und Kontrolle oder zur Vorlage bei Außenstehenden, z. B. Kreditinstituten, haben.
Wir wenden den risikoorientierte Prüfungsansatz des IDW an, der eine Analyse Ihres Unternehmens auf externe und interne Risiken beinhaltet. Wir betrachten Ihr Unternehmen eingebettet in die Branche, in die Konjunktur, analysieren Ihre Produktpalette, Ihre Kunden, Ihre Lieferanten, Ihre Geschäftsstrategie und erstellen so ein Chancen- und Risikoprofil Ihres Unternehmens. Diese Angaben bilden die Grundlage für ein aktives Risikofrüherkennungssystem, das wir mit Ihnen aufbauen.
Wir führen gesetzliche Sonderprüfungen durch, z.B. bei Sachgründung, Kapitalerhöhungen oder Umwandlungen. Des Weiteren haben wir uns auf Prüfungen nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und dem HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) spezialisiert.